Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beauftragung unabhängiger Dienstleister durch Propevo für die Erbringung immobilienbezogener Leistungen in der Schweiz.
1. Geltungsbereich und Annahme
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen") regeln das Verhältnis zwischen Propevo und jedem unabhängigen Unternehmer, Handwerker oder Dienstleistungsunternehmen („Dienstleister"), der mit der Erbringung von Leistungen an Liegenschaften beauftragt wird, die von Propevo oder ihren Kunden verwaltet werden. Die Annahme eines von Propevo erteilten Auftrags gilt als Annahme dieser Bedingungen, die abweichenden Bedingungen des Dienstleisters vorgehen, sofern Propevo diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Unabhängige Stellung des Dienstleisters
Der Dienstleister handelt jederzeit als unabhängiger Auftragnehmer. Keine Bestimmung dieser Bedingungen begründet ein Arbeits-, Auftrags-, Gesellschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis zwischen Propevo und dem Dienstleister. Der Dienstleister ist allein verantwortlich für Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuern, Versicherungsdeckungen sowie die Einhaltung des schweizerischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für das von ihm zur Auftragserfüllung eingesetzte Personal.
3. Berufliche Qualifikationen und Konformität
Der Dienstleister sichert zu, über alle nach schweizerischem Bundes- und Kantonsrecht erforderlichen Bewilligungen, Eintragungen und beruflichen Qualifikationen für die angebotenen Leistungen zu verfügen. Er hält während der gesamten Dauer eines Auftrags Folgendes aufrecht:
- Eine Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden an Sachen und Dritten abdeckt.
- Die obligatorische Unfallversicherung für das Personal nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).
- Gegebenenfalls Versicherungen für eingesetzte Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge.
- Die Anschlüsse bei den schweizerischen Sozialversicherungseinrichtungen, insbesondere bei der AHV.
Entsprechende Nachweise werden Propevo auf Anfrage vorgelegt und bei Erneuerung oder Änderung unverzüglich aktualisiert.
4. Onboarding und Angaben des Dienstleisters
Vor jeder Beauftragung übermittelt der Dienstleister Propevo die aktuellen Angaben zu seinem Handelsregistereintrag, gegebenenfalls zu seiner MWST-Nummer, zu seinen Versicherungsbescheinigungen, zu seinen beruflichen Qualifikationen, zu den Kontaktdaten seiner bevollmächtigten Vertreter sowie zu seinen Bankverbindungen für Zahlungen. Der Dienstleister verpflichtet sich, diese Angaben aktuell zu halten und Propevo unverzüglich über jede wesentliche Änderung zu informieren.
5. Offerten und Auftragsbildung
Propevo oder, soweit hierzu ermächtigt, der Eigentümer direkt kann über die Kommunikationskanäle von Propevo Offerten anfordern oder Aufträge erteilen. Eine vom Dienstleister erstellte Offerte ist ab dem Ausstellungsdatum dreissig (30) Tage gültig, sofern keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Ein Auftrag kommt zustande, sobald Propevo die Annahme einer Offerte schriftlich bestätigt, einschliesslich per E-Mail oder über die digitalen Werkzeuge von Propevo.
Bei wiederkehrenden geringfügigen oder dringenden Einsätzen kann ein Auftrag durch direkten Werkauftrag ohne vorgängige Offerte erteilt werden, wobei der Dienstleister seine zuvor an Propevo kommunizierten Standardtarife anwendet.
6. Erbringung der Leistungen
Der Dienstleister erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt, dem Sachverstand und der Aufmerksamkeit, die von qualifizierten Fachleuten seiner Branche erwartet werden. Die Leistungen entsprechen den anwendbaren schweizerischen technischen Normen, insbesondere den einschlägigen SIA-Normen, den Sicherheits- und Bauvorschriften sowie den von Propevo oder dem Eigentümer kommunizierten besonderen Anweisungen. Gelieferte Materialien sind von professioneller Qualität und, sofern nichts anderes vereinbart ist, neu.
7. Terminplanung und Zugang zu Liegenschaften
Der Dienstleister koordiniert die Terminplanung über Propevo und respektiert die mit Mietern und Bewohnern vereinbarten Zeitfenster. Wenn der Zugang zu einer Liegenschaft erforderlich ist, befolgt der Dienstleister die Zugangsverfahren von Propevo und behandelt sämtliche Schlüssel, Zugangscodes und Zugangsdaten als streng vertraulich. Der Verlust oder die Kompromittierung eines Zugangsdatums ist Propevo unverzüglich zu melden.
Der Dienstleister verhält sich vor Ort respektvoll gegenüber den Bewohnern und der Liegenschaft, hinterlässt die Baustelle nach jedem Einsatz sauber und informiert Propevo über jede unvorhergesehene Bedingung, die während der Arbeiten festgestellt wird und Umfang, Kosten oder Sicherheit des Auftrags beeinflussen könnte.
8. Beizug von Subunternehmern
Der Dienstleister darf einen Auftrag oder Teile davon nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Propevo an Subunternehmer vergeben. Soweit eine Vergabe an Subunternehmer zulässig ist, bleibt der Dienstleister vollumfänglich für Handlungen und Unterlassungen seiner Subunternehmer verantwortlich und stellt sicher, dass diese die vorliegenden Bedingungen einhalten und über gleichwertige Versicherungen und Qualifikationen verfügen.
9. Preise und Rechnungsstellung
Die Preise entsprechen den Angaben in der angenommenen Offerte oder im erteilten Werkauftrag, in Schweizer Franken (CHF) und ohne Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Rechnungen werden an die von Propevo bezeichnete Stelle (Propevo, den Eigentümer oder einen anderen bezeichneten Zahler) gerichtet und enthalten einen klaren Bezug zum Auftrag, die Adresse der betreffenden Liegenschaft, das Einsatzdatum sowie eine getrennte Aufschlüsselung von Arbeit, Material und allfälligen Anfahrts- und Entsorgungskosten.
Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können zur Korrektur zurückgewiesen werden, wobei die Zahlungsfrist mit dem Eingang der berichtigten Rechnung neu zu laufen beginnt.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen, die gemäss diesen Bedingungen ausgestellt werden, sind innert dreissig (30) Tagen nach Eingang beim bezeichneten Zahler fällig, sofern keine andere Frist schriftlich vereinbart wurde. Ist der Eigentümer der vertragliche Rechnungsschuldner, handelt Propevo ausschliesslich als koordinierende Vermittlerin und haftet nicht für vom Eigentümer geschuldete Beträge. Propevo bemüht sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren, eine fristgerechte Zahlung zu erleichtern.
11. Gewährleistung und Mängel
Der Dienstleister gewährleistet die Konformität der erbrachten Leistungen und der gelieferten Materialien während der nach schweizerischem Recht und gegebenenfalls nach der einschlägigen SIA-Norm vorgeschriebenen Gewährleistungsdauer. Mängel sind dem Dienstleister innert angemessener Frist nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Der Dienstleister behebt angezeigte Mängel unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten. Bleibt eine umgehende Behebung aus, kann Propevo nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Mängelbehebung durch einen Dritten auf Kosten des Dienstleisters veranlassen.
12. Haftung und Schadloshaltung
Der Dienstleister haftet nach schweizerischem Recht für Schäden, die der Liegenschaft, den Mietern, den Bewohnern oder Dritten infolge der Erbringung seiner Leistungen oder durch das Verhalten seines Personals und seiner Subunternehmer entstehen. Der Dienstleister stellt Propevo und den jeweiligen Eigentümer von jeglichen Ansprüchen, Verlusten oder Aufwendungen frei, die aus einer Verletzung dieser Bedingungen, des anwendbaren Rechts oder der Regeln der Baukunst durch den Dienstleister entstehen.
13. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Der Dienstleister hält sämtliche vor Ort anwendbaren Vorschriften zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt ein, einschliesslich der einschlägigen Anforderungen der SUVA. Er ist für die Sicherheit seines Personals, das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sowie die ordnungsgemässe Trennung und Entsorgung der durch seine Arbeiten entstehenden Abfälle gemäss schweizerischem Umweltrecht verantwortlich.
14. Vertraulichkeit
Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Liegenschaften, Mieter, Eigentümer, Bewohner und die Geschäftstätigkeit von Propevo, von denen er im Rahmen eines Auftrags Kenntnis erhält, streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort und gilt gleichermassen für das Personal und die Subunternehmer des Dienstleisters.
15. Datenschutz
Personendaten, die der Dienstleister von Propevo oder einem Eigentümer erhält, werden ausschliesslich zum Zweck der Auftragserfüllung bearbeitet, gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und gegebenenfalls der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Dienstleister bewahrt diese Personendaten nicht länger auf als für die Auftragserfüllung und die anwendbaren gesetzlichen Pflichten erforderlich ist und gibt sie ohne vorgängige Genehmigung nicht an Dritte weiter.
16. Nutzung digitaler Werkzeuge
Propevo koordiniert Aufträge über digitale Werkzeuge, einschliesslich KI-gestützter Messaging- und Planungssysteme. Der Dienstleister nimmt zur Kenntnis, dass die mit Propevo ausgetauschten betrieblichen Mitteilungen über solche Werkzeuge bearbeitet werden können, und stimmt dieser Nutzung zum Zweck der Koordination der Leistungen zu. Personendaten, die der Dienstleister über diese Kanäle übermittelt, werden gemäss der Datenschutzrichtlinie von Propevo bearbeitet.
17. Korruptionsbekämpfung und Integrität
Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten. Er bietet, gewährt, fordert oder akzeptiert keine ungebührlichen Vorteile im Zusammenhang mit Leistungen, die für Propevo oder für von Propevo verwaltete Eigentümer erbracht werden. Jede Verletzung dieser Pflicht berechtigt Propevo zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.
18. Interessenkonflikte
Der Dienstleister informiert Propevo unverzüglich über jeden tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt, einschliesslich jeder persönlichen oder finanziellen Beziehung zu einem Mieter, Eigentümer oder einer anderen an einem Auftrag beteiligten Partei, die seine Unparteilichkeit oder die ordnungsgemässe Auftragserfüllung in vernünftiger Weise beeinträchtigen könnte.
19. Aussetzung und Beendigung
Propevo kann jeden Auftrag bei einer wesentlichen Verletzung dieser Bedingungen mit sofortiger Wirkung aussetzen oder beenden, insbesondere bei fehlender Aufrechterhaltung der erforderlichen Versicherungen oder Bewilligungen, bei wiederholten Qualitätsmängeln, bei Verletzung der Vertraulichkeit, der Datenschutzpflichten oder der Pflichten zur Korruptionsbekämpfung. Jede Partei kann das gesamte Zusammenarbeitsverhältnis jederzeit durch schriftliche Mitteilung beenden, unbeschadet laufender Aufträge und Ansprüche aus früheren Verletzungen.
20. Geistiges Eigentum
Berichte, Pläne, Zeichnungen, Fotografien und sonstige Dokumente, die der Dienstleister im Rahmen eines Auftrags erstellt, dürfen von Propevo und vom betreffenden Eigentümer für Zwecke im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft verwendet werden, einschliesslich Dokumentation, Archivierung, behördlicher Eingaben und Weiterleitung an berechtigte Parteien. Der Dienstleister räumt Propevo zu diesem Zweck eine nicht ausschliessliche, unentgeltliche Lizenz ein.
21. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge von Umständen, die sich ihrem zumutbaren Einfluss entziehen, insbesondere bei Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder Störungen wesentlicher Infrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Folgen abzumildern.
22. Änderungen
Propevo kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit anpassen. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf propevo.com veröffentlicht und gilt für Aufträge, die nach dem Veröffentlichungsdatum angenommen werden. Wesentliche Änderungen werden aktiven Dienstleistern im Voraus mitgeteilt.
23. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht möglichst nahekommt.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Genf, Schweiz, zuständig, vorbehältlich zwingender abweichender Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
25. Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen können gerichtet werden an:
- E-Mail: contact@propevo.com