Das Empfehlungsprogramm
Empfehlen Sie einen anderen Eigentümer, schenken Sie ihm 10% Rabatt auf sein Verwaltungshonorar und sparen Sie selbst 10%.
Teilen Sie Ihren Link mit einem anderen Eigentümer*
Er lernt das Team kennen und übergibt die Verwaltung an Propevo
Sie sparen beide 10% auf das Verwaltungshonorar
* Ihren Empfehlungslink finden Sie in Ihrem Eigentümerbereich.
Bedingungen des Programms
1. Das Programm
Propevo SA, Rue de la Madeleine 13, 1204 Genf, Schweiz («Propevo») betreibt ein Empfehlungsprogramm für Immobilieneigentümer (das «Programm»). Stellt ein bestehender Kunde einen neuen Eigentümer vor und schliesst dieser einen Immobilien-Verwaltungsvertrag mit Propevo ab, erhalten beide einen Rabatt auf das Grundhonorar von Propevo gemäss diesen Bedingungen (die «Bedingungen»).
2. Annahme und geltende Fassung
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Mit dem Einreichen einer Empfehlung, dem Nennen eines Empfehlungsgebers bei der Kontaktaufnahme mit Propevo oder dem Bezug eines Rabatts akzeptieren Sie die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung dieser Bedingungen. Die aktuelle Fassung ist stets unter propevo.com/de/referral-terms veröffentlicht; das Datum der letzten Aktualisierung steht am Ende dieser Seite. Für eine Empfehlung gilt die Fassung, die bei ihrer Einreichung in Kraft ist, sofern der Neue Eigentümer seinen Verwaltungsvertrag innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Empfehlung unterzeichnet; andernfalls gilt die Fassung im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Ist eine spätere Fassung für einen Teilnehmenden günstiger, wendet Propevo die spätere Fassung an.
3. Begriffe
- «Empfehlungsgeber»: ein Eigentümer mit einem laufenden Verwaltungsvertrag mit Propevo, der einen Neuen Eigentümer vorstellt.
- «Neuer Eigentümer»: eine Person oder Gesellschaft, die aufgrund einer Empfehlung, welche die Voraussetzungen dieser Bedingungen erfüllt, einen Verwaltungsvertrag mit Propevo abschliesst.
- «Verwaltungsvertrag»: ein Immobilien-Verwaltungsvertrag (contrat de gérance immobilière) zwischen Propevo und einem Eigentümer, einschliesslich seiner automatischen Verlängerungen. Hat ein Eigentümer mehrere Verwaltungsverträge mit Propevo, beziehen sich Verweise auf seinen Verwaltungsvertrag auf den Vertrag, der die betroffene Liegenschaft abdeckt.
- «Grundhonorar»: das im Verwaltungsvertrag definierte Grundhonorar für die Verwaltung, berechnet als Prozentsatz der Einnahmen. Alle anderen Honorarkategorien (Wiedervermietung, Arbeiten, Schadenfälle, Nebenkostenabrechnung, separat verrechnete Leistungen) sowie Drittkosten sind ausgenommen.
- «Rabatt»: die in Ziffer 6 beschriebene Ermässigung.
4. Wer teilnehmen kann
Der Empfehlungsgeber muss über einen Verwaltungsvertrag mit Propevo verfügen, der vor dem ersten Kontakt des Neuen Eigentümers mit Propevo unterzeichnet wurde und im Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den Neuen Eigentümer noch in Kraft ist. Keine Empfehlungen sind: die Empfehlung der eigenen Person, auch über eine Gesellschaft oder andere Einheit, die Sie kontrollieren oder die Sie kontrolliert; Empfehlungen durch Mitarbeitende von Propevo oder Mitglieder ihres Haushalts.
Eine Empfehlung begründet einen Rabatt nur, wenn der Neue Eigentümer:
- nicht zur engsten Familie des Empfehlungsgebers gehört (Ehepartner oder eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister) und keine Einheit ist, an der ein solches Familienmitglied, ein bestehender Propevo-Kunde oder eine mit einem von ihnen gemeinsam handelnde Person eine Kontrollbeteiligung hält;
- nicht bereits Kunde von Propevo ist und in den sechs (6) Monaten vor der Empfehlung keine individuellen geschäftlichen Gespräche mit Propevo geführt hat (unbeantwortete Marketingkontakte von Propevo gelten nicht als geschäftlicher Kontakt); und
- den Empfehlungsgeber beim ersten Kontakt mit Propevo nennt oder Propevo über den persönlichen Empfehlungslink des Empfehlungsgebers erreicht.
5. Ablauf einer Empfehlung
Der Empfehlungsgeber teilt seinen persönlichen Empfehlungslink mit dem interessierten Eigentümer, oder dieser nennt den Empfehlungsgeber beim ersten Kontakt. Die Empfehlung ist zustande gekommen, wenn der Neue Eigentümer einen Verwaltungsvertrag mit Propevo abschliesst und die Voraussetzungen von Ziffer 4 erfüllt sind. Propevo bestätigt beiden Parteien die Empfehlung und die daraus entstehenden Rabatte schriftlich (E-Mail genügt); ein so bestätigter Rabatt ist ein «Bestätigter Rabatt».
6. Der Rabatt
Der Empfehlungsgeber und der Neue Eigentümer erhalten je einen Rabatt von 10 % auf das Grundhonorar. Der Rabatt wird als Abzug auf jeder Honorarabrechnung oder Rechnung ausgewiesen, in der nach dem Verwaltungsvertrag geltenden Abrechnungsperiodizität, und gilt für Grundhonorare auf Einnahmen, die nach Inkrafttreten des Verwaltungsvertrags des Neuen Eigentümers eingehen. Er reduziert ausschliesslich das Grundhonorar; alle anderen Honorare, Gebühren und Drittkosten, etwa Honorare für Wiedervermietung, Bau- und Renovationsbegleitung, Schadenfallabwicklung oder die Nebenkostenabrechnung, bleiben unverändert. Ist Mehrwertsteuer geschuldet, wird sie auf dem rabattierten Betrag berechnet.
7. Auf welche Liegenschaft sich der Rabatt bezieht
Für den Neuen Eigentümer: Der Rabatt gilt für eine einzige Liegenschaft. Jeder Verwaltungsvertrag deckt eine Liegenschaft ab, und der Rabatt ist an den im Anschluss an die Empfehlung unterzeichneten Verwaltungsvertrag gebunden. Vertraut der Neue Eigentümer Propevo gleichzeitig mehrere Liegenschaften an, bezeichnet er bei der Unterzeichnung den Vertrag, der den Rabatt trägt; ohne Bezeichnung gilt der zuerst unterzeichnete Vertrag. Andere Liegenschaften, einschliesslich später anvertrauter, profitieren nicht.
Für den Empfehlungsgeber: Der Rabatt gilt für eine verwaltete Liegenschaft, nämlich diejenige, deren jährliche Einnahmen gemäss vertraglichem Mietzinsspiegel denjenigen der rabattierten Liegenschaft des Neuen Eigentümers am nächsten kommen, unabhängig von der Art der Liegenschaften, einmalig gemessen am Datum der Unterzeichnung durch den Neuen Eigentümer. Kommen zwei Liegenschaften gleich nahe, wird der Rabatt derjenigen zugeordnet, die am längsten von Propevo verwaltet wird. Jede zustande gekommene Empfehlung begründet einen Rabatt für eine Liegenschaft, und eine Liegenschaft trägt jeweils höchstens einen Rabatt; eine weitere zustande gekommene Empfehlung gilt für die am nächsten kommende Liegenschaft, die noch keinen Rabatt trägt, und ist keine geeignete Liegenschaft verfügbar, entsteht kein aufgeschobener oder vorgemerkter Rabatt. Der Rabatt ist an seine Liegenschaft gebunden: Verlässt diese Liegenschaft die Verwaltung von Propevo, endet der Rabatt mit ihr und geht nicht auf eine andere Liegenschaft über. Der Rabatt des Empfehlungsgebers ist begrenzt: In jeder Abrechnungsperiode übersteigt er nicht das unter dem rabattierten Verwaltungsvertrag des Neuen Eigentümers in derselben Periode in Rechnung gestellte Grundhonorar; sobald der Rabatt nach Ziffer 8 unbedingt geworden ist, gilt die Obergrenze auf dem Niveau der zwölf (12) Monate davor weiter. Die Anzahl Empfehlungen ist nicht begrenzt.
8. Dauer
Der Rabatt jeder Partei läuft während der Dauer des Verwaltungsvertrags, der die rabattierte Liegenschaft abdeckt, einschliesslich seiner automatischen Verlängerungen. Für den Rabatt des Empfehlungsgebers gilt eine Bedingung: Endet der Verwaltungsvertrag, der den Rabatt des Neuen Eigentümers trägt, innerhalb von drei (3) Jahren nach seinem Inkrafttreten, endet der Rabatt des Empfehlungsgebers zum gleichen Zeitpunkt, mit Wirkung nur für die Zukunft; bereits gewährte Rabatte werden nicht zurückgefordert. Ist dieser Verwaltungsvertrag drei (3) Jahre in Kraft gewesen, wird der Rabatt des Empfehlungsgebers unbedingt und läuft für die Restlaufzeit des Verwaltungsvertrags weiter, der die rabattierte Liegenschaft abdeckt, unabhängig vom weiteren Schicksal des Vertrags des Neuen Eigentümers.
9. Grenzen
Der Rabatt ist mit keinem anderen Angebot, keiner anderen Ermässigung oder Reduktion kumulierbar. Solange ein anderes Angebot auf dieselben Honorare Anwendung findet, ist der Rabatt sistiert und lebt wieder auf, wenn jenes Angebot endet. Individuell verhandelte Honorarsätze in einem Verwaltungsvertrag sind keine Angebote im Sinne dieser Ziffer; der Rabatt gilt auf dem im Verwaltungsvertrag vereinbarten Satz. Der Rabatt hat keinen Barwert, kann weder ausbezahlt noch getauscht noch übertragen werden und kann nur auf tatsächlich in Rechnung gestelltes Grundhonorar angerechnet werden.
10. Rechtsnatur des Rabatts
Der Rabatt ist ein Honorarrabatt: Er reduziert nur Honorare, die ein Teilnehmender Propevo schuldet; Propevo zahlt, gutschreibt oder schuldet keinem Teilnehmenden je einen Betrag aus dem Programm. Er ist keine Vergütung, keine Provision und kein Mäklerlohn, den Propevo dem Empfehlungsgeber bezahlt. Der Empfehlungsgeber handelt in persönlicher Eigenschaft, vertritt Propevo nicht und kann keine Verpflichtungen im Namen von Propevo eingehen. Jeder Teilnehmende ist für die steuerliche Behandlung des Rabatts in seiner eigenen Situation verantwortlich.
11. Fairer Gebrauch, Ablehnung und Sistierung
Propevo kann eine Empfehlung ablehnen oder einen Rabatt sistieren oder aufheben, wenn dafür triftige Gründe vorliegen: falsche oder irreführende Angaben, Umgehung von Ziffer 4, Missbrauch des Programms (zum Beispiel massenhafte, unverlangte Verbreitung des Empfehlungslinks oder die Strukturierung des Eigentums über Gesellschaften oder andere Einheiten, um Rabatte auf Liegenschaften zu erhalten, die wirtschaftlich einem bestehenden Kunden gehören) oder rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem Programm. Ein laufender Rabatt kann nur aus Gründen sistiert oder aufgehoben werden, die der begünstigten Person zuzurechnen sind, oder wenn die Empfehlung selbst die Voraussetzungen von Ziffer 4 nicht erfüllte. Jede Ablehnung oder Sistierung wird den Betroffenen schriftlich und mit Begründung mitgeteilt.
12. Datenschutz
Für den Betrieb des Programms bearbeitet Propevo die Kontaktdaten des Empfehlungsgebers und des Neuen Eigentümers sowie Angaben zu den betroffenen Liegenschaften. Ein Empfehlungsgeber, der Propevo die Kontaktdaten einer Drittperson mitteilt, bestätigt, dass diese Person damit einverstanden ist, von Propevo zum Programm kontaktiert zu werden. Beim ersten Kontakt mit einer empfohlenen Person teilt Propevo ihr mit, wer ihre Daten übermittelt hat und wie sie weiteren Kontakten widersprechen kann. Personendaten werden gemäss der Datenschutzrichtlinie von Propevo bearbeitet.
13. Änderung und Beendigung des Programms
Propevo kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder das Programm beenden, unter Einhaltung einer schriftlichen Ankündigungsfrist von sechzig (60) Tagen. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung auf dieser Seite und per E-Mail an Eigentümer mit einem aktiven Rabatt. Vor Inkrafttreten einer Änderung bestehende Bestätigte Rabatte werden gemäss den im Zeitpunkt ihrer Bestätigung geltenden Bedingungen weitergeführt.
14. Verhältnis zum Verwaltungsvertrag
Diese Bedingungen ändern den Verwaltungsvertrag nicht. Der Rabatt wird auf die unter dem Verwaltungsvertrag ausgestellten Honorarabrechnungen und Rechnungen angewendet; im Übrigen bleibt der Verwaltungsvertrag unverändert. Für vor Inkrafttreten dieser Bedingungen unterzeichnete Verwaltungsverträge, die eigene Bestimmungen zu Empfehlungen enthalten, gehen diese Bestimmungen für Empfehlungen unter jenen Verträgen vor.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft; die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Genf, Schweiz, zuständig, vorbehältlich zwingender abweichender Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
17. Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie an:
- E-Mail: contact@propevo.com